Hygieneregel beim Windenschlepp

Corona-Hygienemaßnahmen des Vereins Gleitschirmfreunde Taunusstein e.V.

Stand 22. Mai 2020

www.gleitschirmfreunde-taunusstein.de

Für den Flug- und Schleppbetrieb auf den Geländen der Gleitschirmfreunde Taunusstein e.V. gelten die vom Deutschen Hängegleiterverband (www.dhv.de) formulierten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, ergänzt durch die spezifischen Regelungen des Gleitschirmfreunde Taunusstein e.V.

Wer die Regeln missachtet, kann vom Flug- und Schleppbetrieb ausgeschlossen werden.

A. Regeln des DHV

I. An Start- und Landeplätzen

  1. Vorkehrungen gegen Überfüllung des Fluggeländes treffen (z.B. Beschränkung der Piloten-
    Anzahl, Einteilung von Startleitern).
  2. Vorkehrungen zur Lenkung der Piloten an Start- und Landeplätzen z.B. durch markierte Warte,-Aufbau- und Startzonen (am Landeplatz Lande- und Abbauzone).
  3. Verpflichtender Eintrag der Piloten in die Startliste (Name, Telefonnummer, Uhrzeit).
  4. Einhalten des Mindestabstands von 2 m auch bei Partnercheck, Liegeprobe, etc.
  5. Bei Anwesenheit anderer Personen Mund- und Nasenschutz bereithalten und diesen tragen, wenn der Abstand von 2 m unterschritten werden muss.
  6. Zusätzlich Handschuhe anlegen, wenn andere Personen berührt werden müssen (z.B. bei notwendiger Starthilfe).
  7. Zuschauer auf Distanz halten; bei Geländen mit vielen Zuschauern, Zuschauerbereich mit Absperrbändern abtrennen.
  8. Möglichkeiten zur Handhygiene an Start- und Landeplatz sicherstellen.

II. Bei Windenschlepp

  1. Beim Aufbau der Winde und Vorbereitung des Schleppbetriebs maximal im 2-er-Team unter Einhaltung des Abstands von 2 m arbeiten.
  2. Übernahme/Übergabe der Schleppseile und Durchführung der Startleitung berührungslos und mit 2 m Abstand.
  3. Funkgeräte, Bedien-Elemente der Winde und des Rückholfahrzeugs bei Nutzerwechsel desinfizieren.
    Möglichst keine Wechsel von Windenführer und Seil-Rückholer.

B. Spezifische Regelungen des Gleitschirmfreunde Taunusstein e.V. für den Windenschlepp

  1. Vor Aufnahme des Schleppbetriebs eines jeden Tages erfolgt eine Einweisung der Piloten in die geltenden Hygienemaßnahmen.
  2. Der Startleiter ist verantwortlich für die Einhaltung des Infektionsschutzmaßnahmen.
  3. Alle Piloten melden sich über die Webseite www.gleitschirmfreunde-taunusstein.de auf xoyondo für ihre Teilnahme an. Der Vorstand kann die Zahl der Teilnehmer pro Schlepptag begrenzen. Vereinsmitglieder haben Vorrang.
  4. Piloten, die Grippe ähnliche Symptome zeigen oder in deren näheren Umfeld positiv getestete Personen bekannt sind, dürfen nicht am Schleppbetrieb teilnehmen.
  5. Zur Verfolgung möglicher Infektionsketten müssen sich die Piloten beim Eintreffen auf dem Gelände beim Windenfahrer in die Startliste eintragen (siehe A.I.3). Bitte eigenen Stift mitbringen.
  6. Jeder Pilot hat eine Schutzmaske mit sich zuführen, so dass er im Falle einer Störung oder Zwischenfalls einem anderen Piloten Hilfestellung leisten kann.
  7. Jeder Pilot muss seine eigene persönliche Ausrüstung verwenden (Helm, Handschuhe, Variometer, Schleppklinke, Gurtzeug, Funkgerät). Ein Austauschen oder Ausleihen dieser Gegenstände ist nicht zulässig.
  8. Windenfahrer und Fahrer des Schleppfahrzeugs müssen Handschuhe tragen und beim Wechsel die Winde bzw. das Schleppfahrzeug desinfizieren.
  9. Piloten müssen ohne Unterstützung des Startleiters das Schleppseil mit der Schleppklinke verbinden.
  10. Das Auslegen der Gleitschirme erfolgt nur im angegebenen Startbereich.
  11. Weitere Piloten haben sich mit ausreichendem Abstand in der Warte- und Vorbereitungspositionen aufzuhalten.

C. Besondere Regeln für die Windenschulung auf dem Schleppgelände Singhofen

  1. Windenschlepp-Schulung findet separat statt, d.h. an einem Schulungstag können keine Freiflieger geschleppt werden.
  2. Die Flugschule, die die Schulung durchführt, hat zusätzlich zu den oben genannten Regeln die nachfolgenden Regeln des Deutschen Hängegleiterverbands für die Schulung zu beachten (siehe unter www.dhv.de), ihre Mitarbeiter und Flugschüler hierüber zu informieren und ihre Einhaltung zu überwachen und durchzusetzen:
  3. Täglicher Check (Fragebogen) der Flugschüler auf Krankheits-Symptome
  4. Schulung nur in Kleingruppen
  5. Lückenlose Protokollierung der anwesenden Personen
  6. Praktische Flugausbildung möglichst berührungslos
  7. Die Fluglehrer achten aktiv auf die Einhaltung der Abstandsregeln
  8. Mund- und Nasenschutz bei Fluglehrer- und Partner-Check (beim Einklinken kann der Startleiter den Flugschüler, falls erforderlich, abweichend von Punkt B.9 unterstützen)
  9. Keine körpernahe Leihausrüstung (Helm, Handschuhe, Schuhe) verwenden
  10. Regelmäßige Desinfizierung der Gegenstände, die von mehreren Personen genutzt
  11. werden
  12. Möglichkeiten zur Handhygiene im Gelände sicherstellen
  13. Die Flugschule ist für die Einhaltung und Durchsetzung der Hygiene- und Sicherheitsregeln verantwortlich und haftet hierfür dem Verein. Der Verein kann bei Nichtbeachtung der Regeln einzelne Flugschüler und Flugschul-Mitarbeiter vom Schleppbetrieb ausschließen und vom Fluggelände verweisen sowie den Schulungsbetrieb beenden. Ansprüche der Flugschule oder einzelner Flugschüler gegenüber dem Verein sind ausgeschlossen.
  14. Die Flugschule ersetzt dem Verein Kosten, die ihm durch die Nichtbeachtung der Regeln bei der Schulung entstehen (etwa im Falle von Bußgeldern etc.).

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